EAC Zertifizierung für Armenien

EAC Zertifizierung für Armenien

Die Republik Armenien ist seit Oktober 2014 ein Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion. Durch die Mitgliedschaft in der Eurasischen Wirtschaftsunion gelten für Armenien die gleichen einheitlichen EAC Zertifizierungsnormen wie für alle anderen Teilnehmerstaaten der EAWU Staaten.

Die Technische Regelwerke (TR ZU) der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) schaffen auf dem EAWU-Markt die einheitlichen Sicherheitsstandards in den Ländern der Eurasischen Zollunion.

Die Deutschen und die Europäischen Hersteller müssen für die Vertriebstätigkeit in den EAWU Mitgliedstaaten die entsprechende EAC Zulassung vorweisen. Die Einführung von Waren ohne entsprechende EAC Zertifizierung ist nicht möglich.

EAC Zertifikat für Armenien und EAWU Staaten

Ein EAC Zertifikat ist ein staatlicher Nachweis der EAC Konformität für den Export in die EAWU Mitgliedsstaaten. Durch die EAC Zertifizierung wird dem Deutschen oder Europäischen Hersteller bestätigt, dass seine zertifizierten Produkte mit den Anforderungen von TR ZU Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU Staaten) übereinstimmen.

Die zertifizierten bzw. deklarierte Produkte dürfen gleichermaßen in allen EAWU Staaten (Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisien) ohne weiteres exportiert werden. Die TR ZU Zertifizierung ist in allen EAWU Staaten gleichermaßen gültig und wird durch die Regulierungen der EAWU Wirtschaftskommission geregelt.

Die EAC Zertifizierung wird von einem in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) akkreditierten EAC Zertifizierungsdienstleister in das einheitliche Zertifizierungsregister eingetragen. Die Abkürzung EAC steht für: Euro-Asian-Conformity.

EAC Zertifizierung für Warengruppen

Die Eurasische Wirtschaftsunion ist eine Handels- und Wirtschaftsunion zwischen Armenien, Russland, Kasachstan, Belarus und Kirgisien. Auf dem Gebiet der EAWU Staaten gelten gleiche Zolltarifregelungen, Handelsvorschriften und technische Regulierungen.

Die Ware, deren EAC Konformität mit den Sicherheitsanforderungen von TR ZU Regelwerken bestätigt wurde, können im ganzen Zollgebiet der EAWU Staaten verkauft werden. Im Normalfall werden keine nationalen Zulassungen, wie zum Beispiel GOST Zertifizierung benötigt.

Die EAC Zertifizierung bzw. die EAC Deklarierung wird gemäß den gemäß den technischen Vorschriften der EAWU Mitgliedsstaaten für diversen Warengruppen durchgeführt.

Die EAC Zertifizierung wird durch die akkreditierten Zertifizierungsdienstleister in den EAWU Staaten gemäß den Vorschriften von TR ZU/EAWU Richtlinien durchgeführt.

Anwendung der EAC Zertifizierung

Eine EAC Zertifizierung ist für alle Produktgruppen vorgeschrieben, die in der einheitlichen Aufzählung der zulassungspflichtigen Waren gemäß der Entscheidung der EAWU Kommission N620 erfasst sind. Für die Produktgruppen, die in dieser Aufzählung nicht enthalten sind, gelten beim Export in die EAWU Staaten die nationalen Zulassungsvorschriften.

Die Eurasische Wirtschaftskommission wurde am 02.02.2012 in Moskau gegründet und gilt als ständige Aufsichtsbehörde der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die Eurasische Wirtschaftskommission betreibt die Regulierungspolitik zwischen den einzelnen EAWU Mitglieder im Bereich der obligatorischen und freiwilligen EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.

Inhalt eines EAC Zertifikats

Ein EAC Zertifikat der EAWU Staaten enthält folgende Informationen:

  • Informationen über den Hersteller und den Importeur
  • Informationen über den Zertifizierungsdienstleister
  • Angewendete Technische Regelwerke
  • Informationen über die Prüfstelle
  • Informationen über das Produkt
  • Registrierungsnummer
  • Gültigkeitsdauer
  • Zolltarifnummer

Die EAC Konformitätszertifikate der EAWU Staaten haben die gleiche Rechtswirkung in allen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Ausgestellte Zertifikate und Deklarationen werden in ein einheitliches Register der EAWU Staaten eingetragen.

Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Für die EAC Zertifizierung werden je nach Sicherheitsanforderungen der Technischen Regelwerke unterschiedliche Dokumente und Unterlagen benötigt.

In der Regel sind folgende Dokumente und Unterlagen erforderlich:

EAC Deklaration für Armenien

Eine EAC Deklaration ist eine EAC Konformitätsbestätigung, durch die EAC Deklarierung von Produkten gemäß den Sicherheitsanforderungen von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten wird der Export von Waren nach Russland und in die Eurasische Wirtschaftsunion ermöglicht.

Für einen Deutschen oder Europäischen Exporteur bedeutet die Deklarierung von Waren, dass er seine Produkte problemlos nach Russland und in alle Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion exportieren kann. Es werden keine weiteren Zulassungen benötigt.

Eine EAC Deklaration wird von einer in den EAWU Mitgliedstaaten ansässigen EAC Zertifizierungsdienstleister angefertigt und in das einheitliche Register der EAWU Staaten eingetragen. Die EAC Registrierung im einheitlichen Register der EAWU Staaten ist eine obligatorische Maßnahme für das Inverkehrbringen von Waren.

Prozess der EAC Zertifizierung

Die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung wird auf Grundlage der Analyse von technischen Dokumenten von akkreditierten Dienstleistern durchgeführt.

Einzelne Schritte des EAC Zulassungsprozesses:

  • Antragstellung
  • Prüfung der Unterlagen
  • Klassifizierung von Produkten
  • Auswahl von Produktmustern
  • Prüfungen und Analysen
  • EAC Produktionsaudit
  • Ausstellung des Zertifikats
  • Überwachung von Produkten
  • Inspektionskontrolle

Vertragsperson für EAC Zertifizierung

Durch die Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion ist vorgeschrieben, dass der Hersteller einen Unternehmenssitz im EAWU Wirtschaftsgebiet haben muss, um einen Antrag auf EAC Zulassung von Waren stellen zu können.

Somit wird eine Vertretung des Herstellers für die Beantragung und Durchführung von EAC Zulassungsprozessen in den EAWU Staaten benötigt. Die bevollmächtigte Vertretung muss einen Unternehmenssitz in einem der EAWU Mitgliedstaaten haben.

In solchen Situationen tritt in der Regel als Antragsteller ein Handelspartner des Herstellers aus den EAWU Staaten auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass im Anschluss ausschließlich dieser Vertriebspartner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und für alle anderen Handelspartner eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen und bestätigen muss. Somit gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von dem Vertriebspartner.

Wenn Sie von Ihren einzelnen Handelspartnern unabhängig bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson für EAC Zertifizierung zur Verfügung stellen. Diese Aufgabe kann durch unsere Niederlassungen in den EAWU Staaten übernommen werden.

Nach erfolgreicher EAC Zulassung werden wir alle Ihre Geschäftspartner eine entsprechende Vertriebsvollmacht kostenlos für die gesamte Zertifizierungsperiode ausstellen.

Kosten und Dauer der EAC Zertifizierung

Die EAC Zertifizierung wird in der Regel als eine banale Formalität war genommen. Dabei handelt es sich um ein aufwendiges Zulassungsverfahren, das von sehr vielen Einflussfaktoren abhängig ist.

Die Dauer der EAC Zulassung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art der Lieferung
  • Art der Zertifizierung
  • Beschaffenheit der Waren
  • Menge der Pflichtprüfungen
  • Anzahl von Komponenten

Das Erlangen einer EAC Zertifizierung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die genauen Zertifizierungsbedingungen werden immer für das Projekt der EAC Zertifizierung festgelegt.

EAC Kennzeichnung für EAWU Staaten

Für alle Gruppen von zertifizierungspflichtigen Waren besteht gemäß den Vorschriften der EAWU Mitgliedstaaten einer EAC Kennzeichnungspflicht. Somit müssen die zertifizierten Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Durch die EAC Kennzeichnung wird die EAC Konformität mit den Sicherheitsanforderungen von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten nachgewiesen.

Die Anforderungen an die EAC Konformitätskennzeichnung gemäß den Technischen Richtlinien der EAWU Staaten, werden durch die Entscheidung der EAWU Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion N711 festgelegt.

Die EAC Markierung von Waren, die der obligatorischen EAC Zertifizierungspflicht gemäß den EAC Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen, ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zum EAC Markt. Das Inverkehrbringen von Waren ohne EAC Kennzeichnung ist strafbar und wird in den EAWU Staaten verfolgt.

Eine EAC Markierung muss folgende Informationen enthalten:

  • Produktbezeichnung
  • Herstellungsdatum
  • Ursprungsland
  • Warenzeichen
  • EAC Kennzeichnung
  • Hauptsitz des Herstellers
  • Gesetzliche Garantieverpflichtungen
  • Chemische Zusammensetzung

Je nach Branche und Industriezweig sind möglicherweise zusätzliche Angaben vorgeschrieben.

Gültigkeit und Rechtslage der EAC Zertifizierung

Die Ausstellung einer EAC Zertifizierung erfolgt entweder vertragsbezogen (Partielieferung) oder serienmäßig (Serienproduktion). Für die vertragsbezogenen Lieferungen wird eine einmalige EAC Zulassung durchgeführt. Für die serienmäßigen Lieferungen wird eine EAC Zulassung für die Serienproduktion durchgeführt. Die EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung für die Serienproduktion kann für 1 bis 5 Jahre ausgestellt werden.

Durch die Einführung der TR ZU Zertifizierung wurden die nationalen Normierungssysteme von einzelnen EAWU Staaten grundlegend reformiert sowie gleichzeitig die Vorschriften für die Zulassungen von allen Produktgruppen in allen EAWU Mitgliedstaaten harmonisiert.

Durch die Harmonisierung von nationalen Sicherheitsnormen haben die bisherigen nationalen Regelungen wie z.B. GOST Zertifizierung an Bedeutung verloren und wurden durch die neuen Technischen Regelwerke der EAWU Staaten permanent ersetzt.

Rechtliche Grundlage der EAC Zertifizierung:

  • Vereinbarung der Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 18.11.2010
  • Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion N319 vom 18.06.2010
  • Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion N620 vom 07.04.2011
  • Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion N896 vom 09.12.2011
  • Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion N293 vom 25.12.2012

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:

  • Durchführung der EAC Zertifizierung für Armenien
  • Durchführung der EAC Zertifizierung für Kirgisistan
  • Durchführung der EAC Zertifizierung für Kasachstan
  • Beratung zur EAC Zertifizierung von diversen Produktgruppen
  • Beratung zur EAC Kennzeichnung von diversen Produktgruppen

Für weitere Informationen bezüglich der EAC Zertifizierung für Armenien stehen wir Ihnen gern zur telefonisch und persönlich zur Verfügung.