Geschäftsbedingungen // AC Inorms GmbH

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen AC Inorms GmbH - nachstehend Auftragnehmer genannt - und den Auftraggebern für alle Aufträge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Leistungsumfang des Auftrags

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Unterlagen und Dokumente werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich oder mündlich vereinbart. Der Auftragnehmer wird nur auf Basis eines von dem Auftraggeber schriftlich bestätigten Auftrags oder eines abgeschlossenen Vertrags tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie die Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und Datenschutzverordnungen zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben zu lassen.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere durch Schaffung von allen notwendigen Voraussetzungen in seinem Betriebsbereich, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

Haftung und Schadensersatz

Die Haftung des Auftragnehmers ist bei allen Ansprüchen auf den Auftragswert begrenzt. Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse, wie z. B. Streik, Aussperrung oder Bürokratenwillkür zurückzuführen, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt auch für den Fall der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Der Vertrag kann vor dem vereinbarten Beendigungsdatum schriftlich mit einer Frist von 12 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung zu zahlen.

Fälligkeit, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf eines in den Rechnungsformularen angegebenen Konten ohne Abzug zu leisten. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers 7 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Solange der Auftragnehmer die Vergütung nicht vollständig erhalten hat, kann der Auftraggeber Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nicht geltend machen.

Die Übermittlung von Rechnungen erfolgt auf elektronischem Weg per E-Mail. Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren, soweit gesetzlich zulässig und nicht abweichend geregelt, spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Vertrags. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen.