EAC Zertifikat für Kosmetik und Parfum

EAC Zertifikat für Kosmetik und Parfum

Die EAC Zertifizierung von Kosmetik und Parfum wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften und Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 009/2011 der Eurasischen Wirtschaftsunion durchgeführt. Die Technischen Regelwerke haben den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion zum Ziel. Ein EAC Zertifikat für Kosmetik ist ein obligatorisches EAC Zulassungsdokument.

Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 009/2011 für die EAC Zertifizierung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten beinhaltet die gesetzlichen Vorschriften für die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten.

Technisches Regelwerk TR ZU 009/2011

Im Technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 sind einheitliche Vorschriften für die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten in der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt. Das Technische Regelwerk TR ZU 009/2011 - Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Produktion, den Inhalt und die Verpackung von Parfüm- und Kosmetikprodukten und dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Die Technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 legen Angaben und Grenzwerte für die physische und chemische Zusammensetzung, die toxische, mikrobiologische und klinisch-laboratorische Messwerte sowie Angaben zur EAC Kennzeichnung und Verpackung der Parfum- und Kosmetikprodukte fest.

EAC Zertifikat für Parfum und Kosmetik

Verschiedene Produktgruppen unterliegen der Bestätigung der EAC Konformität, wie zum Beispiel: Hautpflegeprodukte, Gesichtspflegeprodukte, Haarpflegeprodukte, dekorative Kosmetik, Körperpflegeprodukte und Parfümerieprodukte. Die EAC Deklarierungspflicht wird durch die umfassende Aufzählung der entsprechenden Produkte festgelegt. Alle EAC deklarierungspflichtigen Produkte unterliegen der EAC Konformitätsbewertung vor dem Export nach Russland und in die EAWU Staaten.

Folgende Produkte unterliegen der EAC Konformitätsbewertung:

  • Kosmetik
  • Make-up
  • Parfüm
  • Shampoo
  • Conditioner
  • Haarspray
  • Haargel
  • Lippenstifte
  • Nagellack
  • Mascara
  • Duschgel
  • Badezusatz
  • Bodylotion
  • Cremes
  • Masken
  • Peelings
  • Deodorants

Für die Bestätigung der EAC Konformität von Parfümerie- und Kosmetikprodukten sind folgenden Verfahren vorgesehen:

  • EAC Deklarierung
  • Staatliche Registrierung

EAC Deklarierung für Parfüm und Kosmetik

Die EAC Deklarierung ist eine Herstellererklärung, dass die zertifizierten Produkte den Anforderungen der Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen. Die EAC Deklaration wird auf der Grundlage von Herstellerangaben angefertigt und in das einheitliche Register der in der EAWU zugelassenen Produkte eingetragen.

Die Registrierung von EAC Zulassungsdokumenten erfolgt durch Unternehmen, die im Hoheitsgebiet der EAWU ansässig sind. Somit wird häufig eine bevollmächtigte Vertretung des Herstellers innerhalb der EAWU Staaten notwendig. Unsere russische Niederlassung kann diese Aufgabe für unsere deutschen und europäischen Kunden übernehmen.

Für die EAC Deklarierung werden folgende Unterlagen und Dokumente benötigt:

  • Detaillierte Produktbeschreibung
  • Originale Produktbezeichnung
  • Zolltarifnummer
  • Prüfprotokolle
  • Technische Datenblätter
  • Auflistung aller Inhaltsstoffe
  • Informationen über organoleptische Eigenschaften des Produkts
  • Informationen über physikalische Eigenschaften des Produkts
  • Informationen über chemische Eigenschaften des Produkts
  • Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem
  • Belege über Produkteigenschaften

Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Dokumente und Unterlagen benötigt werden. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte, wir helfen Ihnen gerne.

Schemata der EAC Deklarierung

  • Schema 3D - EAC Deklarierung für 5 Jahre, Serienproduktion
  • Schema 4D - EAC Deklarierung beschränkt sich auf die Haltbarkeitsdauer des Produkts
  • Schema 6D - EAC Deklarierung für maximal 7 Jahre, Serienproduktion

Die Anforderungen an die Produkte und die zugelassenen Werte sind in den Anhängen des Technischen Regelwerks 009/2011 dargestellt:

  • Anhang 1: Verzeichnis von verbotenen Stoffen
  • Anhang 2: Verzeichnis von zulässigen Inhaltsstoffen
  • Anhang 3: Verzeichnis von zugelassenen Farbstoffen
  • Anhang 4: Verzeichnis von zugelassenen Konservierungsstoffen
  • Anhang 5: Verzeichnis von zugelassenen UV-Filtern
  • Anhang 6: Verzeichnis von zulässigen pH-Werten
  • Anhang 7: Aufschluss der mikrobiologischen Produktsicherheit
  • Anhang 8: Anforderungen an die toxikologischen Kennzahlen

Staatliche Registrierung für Parfüm und Kosmetik

Parfümerieprodukte und Kosmetikprodukte, die der Staatlichen Registrierung unterliegen, werden in Anlage 12 des Technischen Regelwerks TR ZU 009/2011 aufgelistet. Es handelt sich um Mittel für Hautaufhellung, Permanent Make-up, Enthaarung, Zahnaufhellung, diverse Peelings, Bräunungscreme, Kosmetik für Intimpflege sowie Kosmetikprodukte für Dauerwellen und Haarglättung. Für die Staatliche Registrierung von Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukten sind durch die russischen Behörden (Rosstandard und Rosspotrebnadzor) akkreditierte Zertifizierungsdienstleister zuständig.

Der Prozess der Staatlichen Registrierung besteht aus einer Analyse der Herstellerinformationen und Laboruntersuchungen sowie Produktionsaudits. Alle Bescheinigungen über die Staatliche Registrierung werden in das einheitliche Register der EAWU Staaten eingetragen und dort aufbewahrt.

Folgende Produkte unterliegen der Staatlichen Registrierung:

  • Peelings
  • Kinderkosmetik
  • Bräunungscreme
  • Permanent Make-up
  • Produkte zur Intimpflege
  • Produkte zur Enthaarung
  • Produkte zur Hautaufhellung
  • Produkte für Dauerwellen und Haarglättung
  • Parfümerie- und Pflegeprodukte mit Nanopartikeln
  • Fluorhaltige Mundhygieneprodukte (Massenanteil von Fluoriden mehr als 0,15%)
  • Produkte für Zahnaufhellung (Wasserstoffperoxid, Carbamidperoxid, Zinkperoxid)
  • Produkte für Zahnaufhellung (Wasserstoffkonzentration maximal 0,1 bis 6%)

Für die Staatliche Registrierung von Kosmetikprodukten werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über das Qualitätsmanagement
  • Detaillierte Produktbeschreibung
  • Originale Produktbezeichnung
  • Auflistung aller Inhaltsstoffe
  • Technische Datenblätter
  • Gebrauchsanweisung
  • Prüfprotokolle
  • Chemische Zusammensetzung
  • Belege über Produkteigenschaften
  • Deckblatt mit Angaben zu Verbrauchseigenschaften
  • Etikettierung der Verbraucherverpackung mit Packungsbeilage
  • Angaben zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung
  • Informationen über organoleptische Eigenschaften des Produkts
  • Informationen über physikalische Eigenschaften des Produkts
  • Zertifikat über ein GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem
  • Informationen über chemische Eigenschaften des Produkts

Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Dokumente benötigt werden. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte, wir helfen Ihnen gerne weiter. Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache oder in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden, in dem die Beantragung erfolgt.

EAC Kennzeichnung von Kosmetik

Die zertifizierten Produkte werden mit einer EAC Kennzeichnung markiert. Somit wird die EAC Konformität mit den technischen Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt. Kosmetikprodukte, die gemäß den Vorschriften des TR ZU 009/2011 deklariert wurden, müssen vor Markteinführung mit der EAC Kennzeichnung markiert werden.

Die Markierung muss auf jede Verpackungseinheit der EAC zertifizierten Parfümerie- und Kosmetikprodukte und/oder auf allen Versanddokumenten angebracht werden. Dabei muss die EAC Kennzeichnung während der gesamten Haltbarkeit des Produkts erkennbar und lesbar bleiben. Die Markierung darf nur bei Erfüllung der Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 009/2011 erfolgen.

Das Etikett muss folgende Informationen enthalten:

  • Produktname
  • Produktbezeichnung
  • Informationen über den Hersteller
  • Informationen über den Importeur
  • Informationen über besondere Vorsichtsmaßnahmen
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Farbe und/oder Ton
  • Herstellungsdatum
  • Haltbarkeitsdauer
  • Ursprungsland
  • Verfallsdatum
  • Volumen
  • EAC Markierung
  • Nummer der Lieferung
  • Auflistung der Inhaltsstoffe

Dauer und Kosten der EAC Zertifizierung

Die Erstellungszeit für die EAC Deklaration gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 variiert je nach Produktart sehr stark. In den meisten Fällen werden für die Erstellung der EAC Deklaration ca. 30 Arbeitstage benötigt. Für detaillierte Informationen über die EAC Deklaration nach TR ZU 009/2011 kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nach gelungenem Zertifizierungsprozess erhalten Sie zunächst eine digitale Variante der  EAC Zulassung per E-Mail. Die originale EAC Zulassung wird dem Kunden per Dokumentenversand geschickt.

Bevollmächtigte Vertretung für EAC Zertifizierung

In den Regelungen der EAWU Staaten ist vorgeschrieben, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet haben muss, um einen Antrag auf eine EAC Zertifizierung stellen zu können. Somit wird eine Vertretung des Herstellers benötigt, sofern der Hersteller keine Niederlassung in der Eurasischen Wirtschaftsunion besitzt.

Der Vertreter muss somit seinen Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Zollunion haben. Oft tritt als Antragsteller ein Geschäftspartner oder ein Distributor des Herstellers aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass im Anschluss nur dieser Partner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Vertriebspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.

In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von seinem Geschäftspartner, der bei der EAC Deklarierung als Vertragsperson des Herstellers auftrat. Wenn Sie unabhängig von den einzelnen Vertriebspartnern bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson stellen. Diese Aufgabe übernimmt dann unsere russische Niederlassung.

Nach erfolgreicher EAC Zertifizierung stellen wir all Ihren Geschäftspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit aus. Wenn Sie im Laufe der Zeit entscheiden, sich von bestimmten Vertriebspartnern zu trennen, unterstützen wir Sie bei Ihren Entscheidungen und ziehen entsprechend die Vollmacht zurück.

Rechtslage der EAC Zertifizierung

Durch die Gründung der Zollunion zwischen den EAWU Staaten wurden die Normen und Standards der einzelnen Staaten zu einem einheitlichen System harmonisiert. Die EAC Zertifizierung wird in allen Teilnehmerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion nach dem gleichen Prinzip beantragt und durchgeführt. Als rechtliche Grundlage gilt die Festlegung der Einheitsformen für die Erstellung der Dokumente innerhalb der Zollunion, N896.

Die gesetzliche Grundlage der EAC Zertifizierung wurde durch die Entscheidung über die Technische Regulierung in der Zollunion, N319, und die Entscheidung über die einheitliche Normierung innerhalb der Zollunion, N620, gelegt. Die minimalen Sicherheitsanforderungen an Kosmetik, Pflegeprodukte und Parfüm sind im Technischen Regelwerk TR ZU 009/2011  - Über die Sicherheit von Pflege-, Parfümerie- und Kosmetikprodukten enthalten.

Unsere Dienstleistungen

 Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:

  1. Durchführung der EAC Zertifizierung von Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukten
  2. Durchführung der EAC Deklarierung von Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukten
  3. Beratung bezüglich der EAC Deklarierung von Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukten
  4. Beratung bezüglich der EAC Zertifizierung von Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukten
  5. Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukten

Für weitere Informationen und Fragen bezüglich der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung von Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukten stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.